Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAQATO GmbH, Johann-Krane-Weg 6, 48149 Münster

(nachfolgend “PAQATO”)

(zuletzt aktualisiert 15.06.2019)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) sind die ausschließlichen rechtlichen Vereinbarungen zwischen PAQATO und dem Kunden (wie unten definiert) und regeln die Nutzung der PAQATO-Web-Anwendung sowie jegliche anderen Leistungen, Software, Daten und andere Materialien, die durch die PAQATO-Internetseite, z. B. www.paqato.com (“Webseite”), zur Verfügung gestellt werden und die allesamt gelegentlich von PAQATO nach deren eigenem Ermessen aktualisiert werden können (zusammen die “Tracking-Lösung”). Zusätzlich wird die Anbindung der Software des Kunden an die Tracking-Lösung geregelt.

1.2 Im Sinne dieser AGB bedeutet “Kunde” (nachfolgend auch als “Sie” oder “Ihr(e)” bezeichnet) die Gesellschaft oder die Organisation oder den Unternehmer, der oder die ein Abonnement der die Tracking-Lösung erwirbt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden der Tracking-Lösung werden nicht Teil des Vertrages zwischen den Parteien, auch wenn diese Bestandteil eines Bestellformulars oder einer sonstigen Kommunikation des Kunden an PAQATO oder eines Geschäftspartners von PAQATO sein sollten.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem schriftlichen Angebot von PAQATO mit Unterschrift eines für PAQATO Zeichnungsberechtigten ist das Angebot maßgebend.

1.3 Sollten Sie im Namen Ihres Unternehmens oder einer anderen Organisation eine Vereinbarung abschließen, die in den Anwendungsbereich dieser AGB fällt, gewährleisten und versichern Sie hiermit, dass Sie ermächtigt sind, diese Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens oder dieser Organisation abzuschließen. PAQATO ist zu jeder Zeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen. Wenn die Person, die im Namen des Unternehmens handelt, oder ein anderer Unternehmensmitarbeiter den geforderten Nachweis der Vollmacht für die Registrierung, Buchung und Nutzung nicht innerhalb von einem Zeitraum von einer (1) Woche nach Erhalt der jeweiligen Aufforderung vorlegen kann, ist PAQATO berechtigt, das Konto sowie das Unternehmensprofil jederzeit zu sperren.

1.4 Vertragsabschluss kostenpflichtiger Zugang

Der Vertragsabschluss zu einem kostenpflichtigen Zugang zur Tracking-Lösung erfolgt durch Annahme eines entsprechenden Angebotes durch den
Kunden. Es gelten stets die AGB aus dem Angebot.

1.5 Die zum Vertragsschluss notwendigen Daten des Kunden müssen wahrheitsgemäß offengelegt werden und müssen vom Kunden umgehend aktualisiert werden, falls sich Änderungen ergeben, um eine reibungslose Nutzung gewährleisten zu können.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand sind die Nutzung der Tracking-Lösung durch den Kunden, die Leistungspflichten von PAQATO und die des Kunden. Auf der Webseite stellt PAQATO ihren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die Tracking-Lösung zu nutzen. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und die dafür geschuldeten Gebühren ergeben sich aus dem Angebot. Die jeweilige Tracking-Lösung wird dem Kunden ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.

2.2 PAQATO unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um zu erreichen, dass die Tracking-Lösung über das Internet vom Kunden genutzt werden kann. Eine ständige Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Insbesondere können Ausfallzeiten durch Wartungsarbeiten und Software-Updates verursacht werden, und es kann zu Zeiten kommen, in denen aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PAQATO liegen (insbesondere höhere Gewalt, Fahrlässigkeit Dritter etc.) die Tracking-Lösung nicht genutzt werden kann.

3 Rechteeinräumung

3.1 Im Rahmen dieser AGB gewährt PAQATO dem Kunden für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags (wie unten definiert in Ziffer 9.2) und abhängig von der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6, ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht, ohne das Recht, Unterlizenzen zu gewähren, auf die Tracking-Lösung für interne Geschäftszwecke des Kunden online zuzugreifen und diese online zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht unterliegt den Beschränkungen aus diesem Vertrag und ggf. Nutzungseinschränkungen, die im Laufe des Online-Anmeldungsprozesses für ein Tracking-Lösungsabonnement oder in einem schriftlichen Vertrag bezeichnet werden können. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, eine Kopie der Tracking-Lösung auf Systemen, auf die der Kunde aus welchem Rechtsgrund auch immer zugreifen kann, zu speichern oder ablaufen zu lassen.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt (und der Kunde wird keine Dritten berechtigen):

3.2.1 den Quellcode jeglicher Software, die in der Tracking-Lösung enthalten ist, zurückzuentwickeln (“Reverse Engineering”) oder zu dekompilieren. Sollte der Kunde Informationen benötigen, um die Interoperabilität der Tracking-Lösung mit anderer Software herzustellen, so wird PAQATO die Schnittstelleninformationen dem Kunden offenlegen, wobei es PAQATO offen steht, dies nur gegen Unterschrift einer für den Kunden zeichnungsberechtigten Person unter eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zu tun;

3.2.2 die Tracking-Lösung zu kopieren zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu nutzen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder unterlizenzieren, soweit dies über den in diesen AGB oder einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und PAQATO ausdrücklich zugelassenen Umfang hinausgeht;

3.2.3 jegliche Eigentums- und/oder Urheberrechtsvermerke oder sonstige Vermerke auf der Tracking-Lösung zu entfernen oder zu verändern.

3.3 Zwischen PAQATO und dem Kunden gilt, dass PAQATO Eigentümer der Tracking-Lösung und jeglicher abgeleiteter Werke davon ist, einschließlich aller Urheberrechte und anderen Schutzrechten, die hiermit verbunden sind. Der Kunde hält keine Rechte hinsichtlich der Tracking-Lösung oder jeglichen abgeleiteten Werken, abgesehen von denen, die ausdrücklich gemäß diesen AGB gewährt werden und denen, die vom Kunden selbst erstellt wurden, wobei solche vom Kunden entwickelten abgeleiteten Werke nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von PAQATO veröffentlicht werden dürfen.

3.4 Die Tracking-Lösung kann Software oder Informationen enthalten, die von Lieferanten der PAQATO stammen. Derartige Software oder Informationen können ausschließlich für diese Software oder Informationen geltenden Bedingungen der Lieferanten unterliegen, die auch gegenüber dem Kunden gelten, soweit PAQATO den Kunden über diese Bedingungen und darüber, für welche Software oder Informationen sie gelten, informiert hat.

3.5 Der Kunde gewährt PAQATO das einfache, uneingeschränkte Recht, für die Dauer der Vertragslaufzeit das Logo, die Markennamen sowie insbesondere den Firmennamen des Kunden auf der PAQATO-Webseite als Referenz sowie in Pressemitteilungen oder anderen Werbematerialien verwenden zu dürfen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, räumt der Kunde PAQATO das Recht ein, Bilder und Logos zu verändern und so zu nutzen, dass PAQATO die Logos vergrößern oder verkleinern kann und/oder um farbige Logos oder Bilder in schwarz-weiße zu verwandeln.

4 Umgang mit und Eigentum an Daten

4.1 Bei der Nutzung der Tracking-Lösung und der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde das geltende Recht einhalten. Illegale Inhalte oder Daten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht in die Tracking-Lösung geladen werden und/oder anderen durch die Tracking-Lösung zugänglich gemacht oder verbreitet werden.

4.2 PAQATO ist berechtigt, Daten ohne vorherige Ankündigung zu löschen, soweit diese gegen rechtliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzt sind. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Mitwirkungsleistungen unverzüglich auszuführen, insbesondere, wenn PAQATO ihn dazu auffordert. Der Kunde trägt die Kosten seiner Mitwirkungsleistungen.

4.3 Der Kunde selbst trägt die Verantwortung für die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte. PAQATO wird nicht prüfen, ob die Daten und Inhalte korrekt sind, ob sie frei von Viren sind, und wird auch nicht die Viren-Anfälligkeit prüfen.

4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass

4.4.1 die Tracking-Lösung ggf. Daten kopiert, die der Kunde in der Tracking-Lösung speichert (vom “Nutzer-gespeicherte Daten”), und

4.4.2 dass die Tracking-Lösung Daten ggf. kopiert, die der Kunde bei sich selbst oder einem Drittanbieter gespeichert hat, zu dem der Kunde der Tracking-Lösung den Zugriff über eine Application Programming Interface (“API”) oder durch andere Mittel gewährt (“bei Dritten gespeicherte Daten”) und diese Daten verändern und zurücksenden kann. Der Kunde hat in einem solchen Fall sicherzustellen, dass etwaige Nutzungsbedingungen Dritter diesen Vorgängen nicht entgegenstehen.

4.5 Im Verhältnis zwischen dem Kunden und PAQATO ist der Kunde Eigentümer der Nutzer-gespeicherten Daten und bei Dritten gespeicherten Daten (zusammen im Folgenden “Kundendaten”). Der Kunde räumt PAQATO das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Verarbeitung in der Tracking-Lösung (im Folgenden “erzeugte Daten”) ein.

4.6 Der Kunde räumt PAQATO das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke des Versands von Nachrichten (E-Mails etc.) an die Kunden des Kunden zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Leistungen.

4.7 Der Kunde räumt PAQATO das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Erstellung von anonymisierten und zusammengeführten Statistiken aus der PAQATO-Kundenbasis (“zusammengeführte Daten”) ein.

5 Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Passwörter

5.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Passwörter seiner Nutzer. Der Kunde wird seine Nutzer anweisen, ihre Passwörter geheim zu halten und sie nicht an andere weiterzugeben oder zuzulassen, dass sie an Dritte weitergegeben werden können, und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Geheimhaltung der Passwörter sicherzustellen. Im Falle einer Verletzung oder des Verlusts dieser Daten oder bei Verdacht auf solch eine Verletzung oder solch einen Verlust wird der Kunde PAQATO darüber unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse service@paqato.com informieren.

5.2 “Vertrauliche Informationen” sind alle von einer Partei (der “offenlegenden Partei”) gegenüber der jeweils anderen Partei (der “empfangenden Partei”) mündlich oder schriftlich offengelegten Informationen, die als vertraulich ausgewiesen oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung begründetermaßen als vertraulich einzustufen sind.

5.2.1 Vertrauliche Informationen des Kunden schließen Kundendaten mit ein, und

5.2.2 vertrauliche Informationen von PAQATO schließen die Tracking-Lösung und zusammengeführte Daten ein, und

5.2.3 vertrauliche Informationen jeder Partei schließen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Aufträge oder Bestellungen (einschließlich der Preise) sowie Business- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie von einer solchen Partei offengelegte Geschäftsprozesse ein.

5.2.4 Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die

5.2.4.1 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden,

5.2.4.2 der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine gegenüber der offenlegenden Partei geschuldete Pflicht verletzt wurde,

5.2.4.3 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von Dritten erlangt wurden oder

5.3 Die empfangende Partei hat dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art walten lässt (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt),
5.3.1 damit vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke genutzt werden, die nicht durch diesen Vertrag abgedeckt sind, und

5.3.2 sofern die offenlegende Partei nicht schriftlich etwas anderes gestattet hat, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang für mit diesem Vertrag im Einklang stehende Zwecke benötigen und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, die mindestens so strenge Schutzbestimmungen enthalten, wie die der vorliegenden AGB.

5.3.3 Keine der Parteien wird Bedingungen dieses Vertrags oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z. B. Aufträge oder Bestellungen, gegenüber Dritten außer ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen.

5.3.4 Im Falle einer Offenlegung durch eine empfangende Partei bleibt die empfangende
Partei gegenüber der offenlegenden Partei für die Einhaltung der
Vertraulichkeit, auch durch die Dritten, denen die empfangende Partei die
vertraulichen Informationen offengelegt hat, verantwortlich. Ausnahmen
hierzu sind in Ziffer 12 geregelt.

5.3.5 Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende
Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und unterstützt die offenlegende Partei in angemessener Weise auf deren Kosten, wenn die offenlegende Partei gegen die Offenlegung vorgehen möchte. Wenn die empfangende Partei per Gesetz gezwungen ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, wird die offenlegende Partei der empfangenden Partei deren angemessene Kosten für die Zusammenstellung dieser vertraulichen Informationen und die Gewährung des Zugangs zu diesen erstatten.

6 Gebühren

6.1 Im Rahmen der kostenlosen Demo-Version werden keine Gebühren erhoben.

6.2 Der Kunde wird PAQATO die Gebühren für die Nutzung der Tracking-Lösung zahlen, wie in dem Auftrag oder der Bestellung im Einzelnen ausgeführt. Wird die Vertragslaufzeit verlängert, steht PAQATO das Recht zu, die Gebühren für die Nutzung der Tracking-Lösung gemäß der im Auftrag oder der Bestellung vereinbarten Staffelung oder, falls dort keine Staffelung vereinbart ist, gemäß der ggf. von PAQATO auf ihrer Webseite veröffentlichten Staffelung an die Größe des Unternehmens des Kunden anzupassen.

6.3 Die Gebühren werden monatlich berechnet. Die Gebühren sind mit Rechnungsdatum sofort fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

6.4 Alle erwähnten Gebühren, sonstige Vergütungen und Preise sind exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit eine Forderung unstreitig ist oder durch Endurteil festgestellt wurde. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigem schriftlichem
Einverständnis von PAQATO an Dritte abtreten.

6.6 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist PAQATO berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die Tracking-Lösung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Nach getätigter Zahlung wird dem Kunden erneut Zugang gewährt. Die Geltendmachung weiterer Forderungen wegen Zahlungsverzug bleibt PAQATO vorbehalten.

7 Gewährleistung

7.1 Kostenlose Demo-Version
Bei der Nutzung der Tracking-Lösung innerhalb einer kostenlosen Demo-Version ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

7.2 Kostenpflichtige Nutzung der Tracking-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der PAQATO

7.2.1 PAQATO haftet nur für Mängel der Leistungen der PAQATO oder deren Erfüllungsgehilfen.

7.2.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung beeinträchtigt oder erheblich verringert wurde. Falls sich die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung vollständig mindert, ist der Kunde von der Zahlung der Gebühren für die jeweilige vertragliche Leistung freigestellt, bis der Mangel behoben wurde. Im Falle einer teilweisen Untauglichkeit wird die Vergütung auf ein angemessenes Niveau verringert, bis der Mangel behoben wurde. Die Zahlungspflicht für vertragliche Leistungen, die von dem Mangel nicht betroffen sind, bleibt bestehen.

7.2.3 Der Kunde wird PAQATO ohne schuldhaftes Zögern über Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen informieren. Er wird angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler oder der Mangel aufgetreten ist, und wird PAQATO kostenlos aktiv bei der Fehlerbeseitigung unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Dokumente, Daten etc. zur Verfügung stellen, die PAQATO für die Analyse und Behebung der Mängel benötigt.

7.2.4 Sollte die Prüfung einer Fehlermeldung zeigen, dass der Fehler innerhalb des Einflussbereiches des Kunden aufgetreten ist, ist PAQATO berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu PAQATOs jeweils anwendbaren Preisen in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde trotz Einhaltung der notwendigen Sorgfalt nicht in der Lage war, zu erkennen, dass der Fehler innerhalb seines Einflussbereiches aufgetreten ist.

7.2.5 Der Kunde kann keinen Schadensersatz für vor oder nach Vertragsabschluss auftretende Mängel der Leistungen der PAQATO oder ihrer Erfüllungsgehilfen verlangen, für die PAQATO oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht verantwortlich sind.

7.3 Jegliche anderen Forderungen und Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Ziffer 7 – Gewährleistung dem Kunden zugesprochen wurden, werden abbedungen, sofern sie dem Kunden nicht aufgrund zwingender rechtlicher Bestimmungen zustehen.

8 Haftung

8.1 Kostenlose Demo-Version

Hinsichtlich der kostenlosen Demo-Version ist die Haftung von PAQATO beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In Fällen von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von PAQATO auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

8.2 Kostenpflichtige Nutzung der Tracking-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der PAQATO

8.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht im Folgenden ausdrücklich eingeräumt. Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) sowie der Haftung für jegliche anderen Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, die von PAQATO, ihren rechtlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erfüllung seines Zweckes ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.2.2 Für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PAQATO nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, der Kunde macht Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.

8.2.3 Jegliche Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantien, wobei diese als “Garantie” bezeichnet sein müssen, um rechtlich als Garantie angesehen zu werden, bleibt unberührt.

8.2.4 PAQATO haftet für einen Datenverlust lediglich bis zu einem Betrag, der im Falle einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

8.2.5 In jedem Fall der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung von PAQATO auf Euro 25.000 pro Schadensfall und auf Euro 75.000 über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

8.2.6 Eine weitere Haftung auf Seiten von PAQATO besteht nicht. PAQATO ist insbesondere nicht haftbar für anfängliche Mängel, sofern die Bedingungen in den Ziffern 8.2.1 und 8.2.2 nicht erfüllt sind oder ein Mangel vorliegt, der auf einer durch individuellen Vertrag vereinbarten Anpassung der Tracking-Lösung entstand.

8.2.7 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch zugunsten von PAQATOs rechtlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, falls Forderungen direkt gegen sie geltend gemacht werden.

8.2.8 Die Haftung für Schäden für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden und die Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen verjähren Ansprüche ein Jahr nach Entstehung der Ansprüche der Entstehung des Anspruchs..

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag wird durch Vertragsabschluss gemäß Ziffer 1 wirksam.

9.2 Die Dauer des Vertrages richtet sich bei Verträgen für die kostenpflichtige Nutzung der Tracking-Lösung nach der in dem Auftrag oder der Bestellung genannten Laufzeit, die, sofern nicht anders im Angebot geregelt, 12 Monate beträgt (nachfolgend “anfängliche Laufzeit”). Die anfängliche Laufzeit wird automatisch um eine weitere ebenso lange Laufzeit, mindestens jedoch 12 Monate, verlängert, wenn keine der beiden Parteien der Verlängerung des Vertrages spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. drei (3) Monate vor Beendigung der jeweiligen verlängerten Laufzeit widerspricht.

9.3 Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, können beide Parteien den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Kalenderjahresende kündigen.

9.4 Die Laufzeit der kostenlosen Demo-Version ist in Ziffer 1 geregelt.

9.5 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Zum Beispiel ist PAQATO berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, z. B. indem er die Tracking-Lösung über den vertraglich festgelegten Umfang hinaus nutzt und dies nicht innerhalb einer durch PAQATO angemahnten angemessenen Frist unterlässt.

9.6 Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

10 Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand

10.1 Im Fall einer Kündigung wird PAQATO die Accounts der Nutzer des Kunden deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Tracking-Lösung einzustellen.

10.2 Bei Vertragsbeendigung fallen sämtliche dem Kunden aufgrund dieser AGB gewährten Rechte und Nutzungsrechte, insbesondere jegliche Rechte zur Nutzung der Tracking-Lösung, unverzüglich weg.

10.3 Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bleiben nach einer Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Ziffer 3 (“Rechteeinräumungen”), Ziffer 4.5 bis zum Schluss von Ziffer 4 (“Umgang und Eigentum an Daten”), Ziffer 5 (“Geheimhaltung vertraulicher Daten und Passwörter”), Ziffer 8 (“Haftung”), Ziffer 11 (“Verschiedenes”) und dieser Ziffer 10 (“Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand”).

11 Verschiedenes

11.1 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung trifft sämtliche Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Versprechen zwischen ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands.

11.2 Ein Rechtsverzicht im Rahmen dieser Vereinbarung wird nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet, unterzeichnet wird.

11.3 Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist der Unternehmenssitz von PAQATO in Münster, Deutschland.

11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.5 Diese AGB können durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und PAQATO wie nachfolgend beschrieben geändert werden: PAQATO übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird PAQATO dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine gegenteilige Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. PAQATO wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB akzeptiert, werden die geänderten AGB unverzüglich mit ausdrücklicher Annahme oder mit Ablauf der oben genannten Frist wirksam. Der Kunde wird sich nach Ablauf der zweimonatigen Frist nicht mehr in die Tracking-Lösung einloggen können, ohne die geänderten Bedingungen zu akzeptieren. Widerspricht der Kunde durch entsprechende schriftliche Mitteilung an PAQATO den neuen AGB, gelten die bisher vereinbarten AGB weiter für sein Vertragsverhältnis. Für einen solchen Fall behält sich PAQATO das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

12 Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der PAQATO

12.1 Die folgenden Ziffern gelten vorrangig und ggf. abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB für Verträge, die unter Beteiligung (z. B. durch Vermittlung) von Partnerunternehmen bzw. Resellern (im folgenden gemeinsam “Partnerunternehmen”) der PAQATO geschlossen werden.

12.2 Soweit in dieser Ziffer 12 “Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen” nichts anderes geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB.

12.3 Diese AGB gelten in einem Fall der Beteiligung eines Partnerunternehmens als eigenständiger Vertrag zwischen dem Kunden und PAQATO.

12.4 Diese AGB gelten ebenso, wenn die Nutzung der Tracking-Lösung über den Service eines Partnerunternehmens erfolgt, z. B. über die Website oder den App-Store des Partnerunternehmens.

12.5 Der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen der PAQATO kann alternativ zu dem in Ziffer 1.5 beschriebenen Weg durch Annahme des vom Partnerunternehmen unterbreiteten entsprechenden Angebotes, durch den Kunden zustande kommen, vorausgesetzt, dass eine zeichnungsberechtigte Person des Partnerunternehmens das Angebot ebenfalls unterschreibt und diese AGB für die Leistungen der PAQATO einbezogen sind.

12.6 Soweit dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist, hat der Kunde die Gebühren schuldbefreiend an das Partnerunternehmen zu zahlen. In einem solchen Fall sind Zahlungen direkt an PAQATO nicht vorzunehmen und nicht schuldbefreiend.

12.7 PAQATO ist berechtigt, die unterschiedlichen Daten (wie oben in Ziffer 4 definiert) dem Partnerunternehmen zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung zur Verfügung stellen. Das Partnerunternehmen darf die bei ihm vom Kunden gespeicherten Daten oder die vom Partnerunternehmen für den Kunden berechneten Daten an PAQATO zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung, z. B. in zusammengeführten Daten, übermitteln.

12.8 Abweichend von Ziffer 5.3.4 oben steht PAQATO nicht für Vertraulichkeitsverletzungen eines Partnerunternehmens ein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Regelungen mit dem Partnerunternehmen abzuschließen.

12.9 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen oder dem Reseller, soweit in diesem Verhältnis Ansprüche des Kunden aufgrund der Leistungen der PAQATO entstehen. PAQATO haftet und gewährleistet in keinem Fall für die Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Partnerunternehmen oder Resellern, soweit deren Leistungen nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungen der PAQATO an den Kunden sind.

Wir von PAQATO stehen für Diversität. Deswegen möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir mit unseren Texten alle Menschen jeden Geschlechts gleichermaßen ansprechen. Zugunsten der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise und Mehrfachbezeichnungen verzichtet. In unseren Texten wird das generische Maskulinum verwendet, womit alle Menschen gleichermaßen gemeint sind.