Checkliste für Onlinehändler: Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 – an alles gedacht?

Um VerbraucherInnen zu motivieren, Käufe jetzt zu tätigen, anstatt sie aufzuschieben und somit der Wirtschaft den nötigen Push zu geben, hat die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket beschlossen, die Mehrwertsteuersätze temporär zu senken: Von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent. Der Beschluss gilt für 6 Monate: Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Auch wenn die Bundesregierung von einer unbürokratischen Umsetzung spricht, bringt die Umstellung jedoch so einige Onlinehändler derzeit ins Schwitzen. Im Gespräch mit unseren KundInnen wird deutlich, dass es bei dem einen nur einen Klick im Shopsystem benötigt, die Umsetzung für andere jedoch eine komplette manuelle Umstellung im System mit sich zieht. Dies hängt beispielsweise auch mit der Art der Ware oder Rabattaktionen zusammen.

Um zu prüfen, ob du an allen nötigen Stellen die Mehrwertsteuer angepasst hast, hier unsere Checkliste zur Mehrwertsteuersenkung:

  • Sichtbare Preise angepasst (auf Übersichtsseiten, Artikeldetailseiten, Bannern, Templates, Buy
    Boxen)?
  • Rechtstexte ggfs. angepasst, sofern ein Mehrwertsteuersatz genannt wird?
  • FAQ Seite ergänzt und ggfs. angepasst?
  • Alle Daueraufträge gecheckt?
  • Lastschrifteinzüge geprüft?
  • Leasingaufträge gecheckt?

  • Gibt es Schnittstellen zu Systemen, über die die Steuer ausgetauscht wird?
    (ggfs. auf Updates prüfen)
  • Gibt es laufende Prozesse, die von der Umstellung der Mehrwertsteuer betroffen sind?
  • Gibt es Reports, Excellisten, Formulare oder Programme, wo ein Steuersatz hart kodiert
    wurde?
  • Werden Systeme genutzt, die ihre Informationen nicht durchgängig aus einer zentralen
    Datenhaltung beziehen?

Mehrwertsteuersenkung: Was passiert mit Gutscheinen?

Zu unterscheiden sind zwei Arten von Gutscheinen: ein Einzweckgutschein (§ 3 Abs. 14 UStG) und ein Mehrzweckgutschein (§ 3 Abs. 15 UStG). Beim Einzweckgutschein wird die Mehrwertsteuer bereits beim Gutscheinverkauf fällig – also ab jetzt 16 Prozent. Lösen die KundInnen allerdings einen Gutschein jetzt ein, die vor dem 01.07.2020 erworben wurden, sind 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen. In diesem Fall, muss eine Umsatzsteuerberichtigung an das Finanzamt vorgenommen werden.
Bei Mehrzweckgutscheinen wird die Mehrwertsteuer erst dann fällig, wenn die KundInnen den gekauften Gutschein einlösen. Der Zeitpunkt der Einlösung bestimmt somit den Mehrwertsteuersatz.

Mehrwertsteuersenkung: Achtung bei der Bearbeitung von Retouren

Um den Mehrwertsteuersatz für Lieferungen und Retouren zu bestimmen, gilt: Der Mehrwertsteuersatz, zu dem die Lieferung versendet wurde ist ausschlaggebend. Wurde Ware im Juni 2020 ausgeliefert und wird im Juli retourniert, bedeutet das, dass bei der Gutschrift ein 19-prozentiger Mehrwertsteuersatz verwendet wird. Im Jahr 2021 wird der umgekehrte Fall eintreten: Rechnungen werden mit dem 16-prozentigen Mehrwertsteuersatz ausgestellt worden sein, sodass der niedrigere Steuersatz auch für die Gutschrift gilt.

Hier heißt es den Überblick zu behalten!

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Wir von PAQATO stehen für Diversität. Deswegen möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir mit unseren Texten alle Menschen jeden Geschlechts gleichermaßen ansprechen. Zugunsten der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise und Mehrfachbezeichnungen verzichtet. In unseren Texten wird das generische Maskulinum verwendet, womit alle Menschen gleichermaßen gemeint sind.